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   BVerwG, 31.03.1998 - 1 D 83.97   

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https://dejure.org/1998,12757
BVerwG, 31.03.1998 - 1 D 83.97 (https://dejure.org/1998,12757)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.1998 - 1 D 83.97 (https://dejure.org/1998,12757)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 1998 - 1 D 83.97 (https://dejure.org/1998,12757)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung eines strafrechtlichen Urteils durch ein Disziplinargericht - Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit eines Postbeamten im Umgang mit anvertrautem Geld - Pflicht zu Vertrauenswürdigkeit eines Beamten - Fortsetzung des Beamtenverhältnisses auf Grund vorliegender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 77.97

    Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts und der Kürzung des

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1998 - 1 D 83.97
    Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Dienstpflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (vgl. Urteil vom 25. November 1997 - BVerwG 1 D 77.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 09.09.1997 - 1 D 36.96

    Bindung der Disziplinargerichte an strafgerichtliche Feststellungen -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1998 - 1 D 83.97
    Auch derartige Urteile unterliegen nach ständiger Rechtsprechung des Senats der Bindungswirkung (vgl. Urteil vom 9. September 1997 - BVerwG 1 D 36.96 -).
  • BVerwG, 27.05.1997 - 1 D 53.96

    Entstehen einer schockartig ausgelösten psychischen Ausnahmesituation -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1998 - 1 D 83.97
    Eine solche Situation wird in aller Regel hervorgerufen durch den plötzlichen, unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits zu einem für einen derartigen Schockzustand typischen Fehlverhalten des Betroffenen führen kann (Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 1 D 53.96 -).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 D 63.96

    Weitergabe von Informationen, die der Amtsverschwiegenheit unterlagen gegen

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1998 - 1 D 83.97
    Das aber wäre weder mit dem Begriff der gesetzlichen Bindung noch mit dem grundsätzlichen Vorrang des Strafverfahrens vereinbar (stRspr, vgl. Urteil vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 D 63.96 -).
  • BVerwG, 16.04.1996 - 1 D 79.95
    Auszug aus BVerwG, 31.03.1998 - 1 D 83.97
    Auch wenn aufgrund einer Alkoholabhängigkeit - für die allerdings keine konkreten Anhaltspunkte vorliegen - eine verminderte Schuldfähigkeit des Beamten vorgelegen hätte, so könnte auch dies nicht zu einem Absehen von der Höchstmaßnahme führen, da der Beamte als Zusteller gegen leicht einsehbare Kernpflichten verstoßen hat (stRspr, Urteil vom 16. April 1996 - BVerwG 1 D 79.95 - ).
  • VGH Bayern, 04.05.2012 - 16a D 10.590

    Polizeibeamter; Strafvereitelung im Amt; Verletzung von Dienst- und

    Darüber hinaus kommt eine Lösung in Betracht, wenn neue Beweismittel vorgelegt werden, die dem Strafgericht nicht zur Verfügung standen, und nach denen die Tatsachenfeststellungen jedenfalls auf erhebliche Zweifel stoßen (BayVGH, Urteil vom 17.05.2000, Az. 16 D 98.778 ; BVerwG, Urteil vom 31.03.1998, Az. 1 D 83/97 ; BVerwG, Beschluss vom 28.12.2011, Az. 2 B 74/11 ).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 D 82.97

    Entfernung aus einem Dienstverhältnis auf Grund fehlender Milderungsgründe -

    Die Beamtin hat gegen leicht einsehbare Grundpflichten ihres Beamtenverhältnisses verstoßen, deren Beachtung auch bei eingeschränkter Schuldfähigkeit erwartet werden muß (z.B. Urteil vom 31. März 1998 - BVerwG 1 D 83.97 - m.w.N., Urteil vom 12. August 1997 - BVerwG 1 D 30.97 - m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 25.02.2004 - D 6 B 323/03

    Lösungsbeschluss

    Hinsichtlich der Voraussetzungen für einen solchen Lösungsbeschluss schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22.7.1980 - 1 D 65/79 - zitiert nach Juris; Urt. v. 20.12.1991 - 1 DB 18/91 - zitiert nach Juris; Urt. v. 4.5.1993 - 1 D 72/91 - zitiert nach Juris; Urt. v. 19.1.1993 - 1 D 68/91 - zitiert nach Juris; Urt. v. 31.3.1998 - 1 D 83/97 - zitiert nach Juris; Urt. v. 31.3.1998 - 1 D 59/97 - zitiert nach Juris; Urt. v. 24.2.1999 - 1 D 31/98 - zitiert nach Juris; Urt. v. 24.11.1999 - 1 D 68/98 - zitiert nach Juris; Urt. v. 20.6.2000 - 1 D 2/99 - zitiert nach Juris; Urt. v. 29.11.2000 - 1 D 13/99 - zitiert nach Juris) an, nach der eine Lösung von tatsächlichen Urteilsfeststellungen der Strafgerichte nur ausnahmsweise und unter eng begrenzten Voraussetzungen möglich ist.
  • BVerwG, 10.11.1998 - 1 D 54.97

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Schiebung und Unterschlagung eingezogener

    Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Dienstpflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, vgl. Urteil vom 31. März 1998 - BVerwG 1 D 83.97 -, Urteil vom 25. November 1997 - BVerwG 1 D 77.97 - m.w.N., Urteil vom 12. November 1997 - BVerwG 1 D 48.96 -).
  • BVerwG, 13.10.1998 - 1 D 91.97

    Entwendung von vorschriftswidrig gelagerten ausländischen Münzen durch einen

    Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Dienstpflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, vgl. Urteil vom 31. März 1998 - BVerwG 1 D 83.97 -).
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